Vertragsabschluss
Eine Bestellung gilt als nach den nachstehenden Lieferungs- und Verkaufsbedingungen angenommen, wenn sie von der Brander AG schriftlich bestätigt wird. Änderungen sind nur schriftlich gültig. Ausgenommen sind Aufträge bis zu einem Wert von 1000.00 Franken, zuz. MWST
Zahlungsbedingungen
Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Käufer automatisch, ohne Mahnung, mit einem Verzugszins von 5% in Verzug. Bis zur vollständigen Bezahlung besteht Eigentumsvorbehalt.
Liefertermine
Die angegebenen Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Kann die Lieferung infolge höherer Gewalt oder Dritteinflüssen (darunter fallen auch Betriebsstörungen und Materialmangel, insbesondere auch im Lieferwerk oder bei Vorlieferanten) nur verspätet erfolgen, so entsteht daraus kein Entschädigungsanspruch und kein Rücktrittsrecht für den Käufer.
Versand und Schäden
Sofort bei Empfang oder bei Installation der Ware hat der Besteller diese auf Vollständigkeit und allfällige Schäden zu prüfen. Der Empfänger muss sich allfälligen Beanstandungen auf dem Lieferschein durch den Transportunternehmer oder durch das Lieferwerk bestätigen zu lassen.
Bei Lieferung durch Bahn oder Post ist am Tage der Ablieferung beim zuständigen Bahnhof/Postbüro eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, so entfällt jede Ersatzpflicht der Brander AG.
Gewährleistung, Mängelrügen
Mängelrügen haben schriftlich, bis spätestens 10 Tage nach Ablieferung an die Brander AG zu erfolgen, (Poststempel). Erfolgt die Mängelrüge nach diesem Zeitpunkt, oder wird die Ware ohne Prüfung weiterverarbeitet, entfällt jede Gewährleistung und Haftung. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich, bis spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich an die Brander AG zu melden.
Beanstandetes Material wird von der Brander AG entsprechend den geltenden Normen geprüft. Besteht die Beanstandung zu Recht, wird die Ware zurückgenommen und Ersatzware geliefert. Jede darüber hinausgehende Gewährleistung oder Schadenersatzpflicht wird ausdrücklich wegbedungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen.
Kaufpreis
Preisänderungen durch die Brander AG, insbesondere Teuerungszuschläge bleiben vorbehalten.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Steinmaur. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Dielsdorf, soweit nicht das Handelsgericht des Kantons Zürich zuständig werden kann. Die Brander AG behält sich vor, den Schuldner auch an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu belangen. Es ist Schweizer Recht anwendbar.